Zuverlässige Willensvollstreckung
Als Willensvollstreckerin vertrete ich den Willen des Erblassers nach dessen Tod und unterstehe der staatlichen Aufsicht. Primäre Aufgabe ist die Verwaltung des Nachlasses und der Erhalt der Vermögenssubstanz. Dazu gehören die Begleichung der Schulden, das Eintreiben von Guthaben (auch gegenüber den Erben) und sämtliche administrativen Belange. Der Willensvollstrecker richtet Vermächtnisse aus, erstellt den Teilungsplan und bereitet die Erbteilung im Sinne des Erblassers vor.
Als Willensvollstreckerin vertrete ich die Erbschaft unabhängig und selbständig unter anderem gegenüber Banken, Behörden, Versicherungen und vor Gericht. Die Einsetzung eines Willensvollstreckers hilft, Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden oder diese gütlich beizulegen.