Nachlassregelung / Nachlassverwaltung / Willensvollstreckung

Unterstützung bei der Nachlassregelung und Testamenterstellung

Das Thema Nachlassregelung ist überaus vielschichtig und mit vielen Fragen verbunden. Was schreibt das Gesetz vor und was sollten Sie genau festhalten, um Erbschaftsstreitigkeiten zu vermeiden? Wenn Sie bestimmte Personen im Erbfall bevorzugen möchten, dann sollten Sie ein Testament verfassen. So sorgen Sie dafür, dass Ihre Wünsche im Rahmen des gesetzlichen Erbrechts berücksichtigt werden.

Ein Testament muss unterschiedlichste formale und inhaltliche Bedingungen erfüllen. Bei komplizierten Erbschaftsverhältnissen ist häufig ein Erbschaftsvertrag sinnvoll. Er lässt keinen Raum für Interpretationen und die Regelung Ihres Nachlasses wird klar festgelegt. Gibt es keine Angehörigen oder sind diese bereits vorverstorben und fehlt ein Testament, fällt Ihr Nachlass an den Staat. Doch das Gesetz nimmt nicht immer Rücksicht auf Ihre individuellen Lebensumstände, zum Beispiel bei unverheirateten Lebenspartnern. Um hier Klarheit zu schaffen, ist es wichtig, ein Testament zu verfassen.

In Zeiten der Trauer leiste ich den Hinterbliebenen wertvollen Beistand und entlaste sie von den administrativen Aufgaben.

Was sollten Sie bei der Nachlassregelung beachten?

Ich unterstütze Sie bei der Verfassung Ihres Testamentes und gebe Ihnen Ratschläge, worauf Sie bei der Erstellung achten sollten. Vertrauen Sie auf meine Kompetenz und lassen Sie sich bei der Testamenterstellung umfassend von mir beraten. Mit Ihrer letztwilligen Verfügung können Sie mich auch als Willensvollstreckerin bezüglich Ihres Nachlasses einsetzen.

Zuverlässige Willensvollstreckung

Als Willensvollstreckerin vertrete ich den Willen des Erblassers nach dessen Tod und unterstehe der staatlichen Aufsicht. Primäre Aufgabe ist die Verwaltung des Nachlasses und der Erhalt der Vermögenssubstanz. Dazu gehören die Begleichung der Schulden, das Eintreiben von Guthaben (auch gegenüber den Erben) und sämtliche administrativen Belange. Der Willensvollstrecker richtet Vermächtnisse aus, erstellt den Teilungsplan und bereitet die Erbteilung im Sinne des Erblassers vor.

Als Willensvollstreckerin vertrete ich die Erbschaft unabhängig und selbständig unter anderem gegenüber Banken, Behörden, Versicherungen und vor Gericht. Die Einsetzung eines Willensvollstreckers hilft, Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden oder diese gütlich beizulegen.

Wann sollten Sie einen Willensvollstrecker beauftragen?

Als Willensvollstreckerin kann ich für eine Erbengemeinschaft eine grosse Hilfe sein. In meiner neutralen Funktion bin ich Ansprechspartnerin für alle Nachlassprobleme und verhandle mit Banken sowie Behörden. Fühlt sich eine Erbin oder ein Erbe ungerecht behandelt, kann ich als Willensvollstreckerin mit meiner fachlichen Kompetenz die Sachlage klarstellen und aufkommende Streitigkeiten schlichten.

Durch Ihre letztwillige Verfügung (Testament) können Sie mich als Willensvollstreckerin bezüglich Ihres Nachlasses einsetzen.

Nachlassverwaltung und administrative Unterstützung

Der Tod eines nahestehenden Menschen ist immer mit einem schmerzhaften Abschied verbunden, eine Situation, die Angehörige meistens überfordert. Mit einem Auftrag für die Todesfalladministration nehmen Sie Ihren Liebsten in Zeiten der Trauer eine schwere Last ab. Übertragen Sie diese Aufgaben an mich, ich werde mich mitfühlend, taktvoll und sorgfältig um alles kümmern.

Beauftragen Sie mich auch, wenn Ihre Angehörigen im Ausland leben oder Sie alleinstehend sind und nicht wissen, wer die Angelegenheiten nach Ihrem Tod regelt.

Das kann ich für Sie erledigen
  • Totenschein anfordern
  • Benachrichtigung der Amtsstellen
  • Todesanzeige, Trauerkarten
  • Beerdigung organisieren
  • Grabstein bestellen
  • Grabunterhalt regeln
  • Erstellung des Nachlassinventars
  • Nachlassabwicklung
  • Nachlassverwaltung
  • Haushaltauflösung
  • Vertragskündigungen
  • Versicherungsansprüche für die Hinterbliebenen geltend machen
  • Sicherungsinventar in Auftrag geben
  • Gegebenenfalls Versiegelung der Wohnung veranlassen
  • Nachlassinventar und Steuererklärung per Todestag

Zusätzlich können Sie mich mit einer Bestattungsanordnung als Vertreterin einsetzen. So stelle ich sicher, dass Ihre Wünsche bezüglich Bestattungsart, Trauerfeier, Grabschmuck, Trauermahl etc. umgesetzt werden.

Im Bereich der Nachlassverwaltung garantiere ich als Willensvollstreckerin bezüglich Ihres Nachlasses, die Anordnungen im Testament zu vollziehen. Sie sichern sich so die Einhaltung und Durchsetzung Ihres letzten Willens. Ich verwalte die Vermögenswerte bis zur Erbteilung, richte Vermächtnisse aus und erstelle den Teilungsplan. Insbesondere bei komplizierten Erbschaftsverhältnissen oder wenn Gründe zur Annahme bestehen, dass die Erben den letzten Willen missachten oder sich deswegen zerstreiten, sollte ein Willensvollstrecker beauftragt werden, um das Erbe zu regeln.