Schuldenberatung, Schuldensanierung

Die Gründe einer Überschuldung sind vielfältig. Durch steigende Lebenshaltungskosten, Scheidung, Arbeitslosigkeit, Krankheit oder unerwartete Ereignisse können Menschen in finanzielle Probleme geraten und ein Schuldenberg beginnt zu wachsen. Eine Schuldenberatung und -sanierung hat den Zweck, den Betroffenen aktuell und auch in Zukunft zur Seite zu stehen.

Die Schuldensanierung strebt einen Interessenausgleich zwischen den Hilfesuchenden und ihren Gläubigern an. Dieser Ausgleich soll geschaffen werden, indem die Einkünfte, welche das betreibungsrechtliche Existenzminimum übersteigen, für eine bestimmte Zeit den Gläubigern zur Verfügung gestellt werden. Die Gläubiger garantieren während dieser Zeit eine Stundung der Schulden, erklären sich mit Ratenzahlungen einverstanden oder gewähren bestenfalls einen Teilerlass.

Budgetberatung und ausloten der wirtschaftlichen Belastbarkeit

Schuldenberatung fängt nicht beim Schuldenberg an, sondern beim Haushaltsbudget. Zusammen mit den Klient/-innen werden die Ausgaben der letzten Monate rekonstruiert und untersucht, ob das Budget überhaupt ins Gleichgewicht gebracht werden kann. Zumindest für eine überblickbare Sanierungszeit lassen sich oft gewisse Posten reduzieren oder streichen. Gestützt auf das betreibungsrechtliche Existenzminimum wird ein Sanierungsbudget ermittelt.

Erfassen des Schuldenbergs und einleiten stabilisierender Massnahmen

Parallel zur Budgetermittlung werden die Schulden und gegebenenfalls dubiose Forderungen rechtlich abgeklärt. Die Gläubiger werden informiert und gebeten, während der Abklärungszeit keine Inkassomassnahmen einzuleiten oder fortzusetzen. Diese Stundung verschafft die nötige Verschnaufpause und ermöglicht eine gründliche Erfassung des Schuldeninventars und die Ermittlung der Sanierungsquote.

Ich helfe Ihnen, die Finanzen in den Griff zu bekommen

Mandatsübernahme als Sachverwalterin

Als Sachverwalterin vertrete ich Sie bei einvernehmlichen privaten Schuldenbereinigungen und Nachlassstunden.

Ich organisiere für Sie die Abzahlungsvereinbarung mit den Gläubigern. Ist der Schuldenberg nicht innert nützlicher Frist von drei bis vier Jahren durch die Sanierungsquote abzubauen, erarbeite ich einen aussergerichtlichen Nachlassvertrag und verhandle mit den Gläubigern über einen Teilerlass der Forderung.